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Ratgeber · Heizungsförderung

Heizungsförderung 2026: Das hat sich seit dem 21. Juli geändert.

Die Heizungsförderung wurde angepasst. Einige Boni entfallen, andere wurden geändert oder neu gestaffelt. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Änderungen verständlich und zeigen, worauf Hausbesitzer jetzt achten sollten.

Da die Förderung heute stärker von Einkommen, Wohnsituation und bestehender Heizungsanlage abhängt, lässt sie sich nicht mehr pauschal beantworten.

Stand: August 2026 · Grundlage sind die aktuellen Förderbedingungen der KfW.
Auf einen Blick

Die wichtigsten Änderungen der Heizungsförderung.

Zum 21. Juli 2026 wurden mehrere Bestandteile der Heizungsförderung angepasst. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie kurz zusammengefasst.

Effizienzbonus entfällt

Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Kältemittel, Wärmequellen oder Emissionsminderung wird nicht mehr gewährt.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell noch 16 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028 vollständig.

Förderhöchstbetrag sinkt

Für die erste Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um jeweils 750 €.

Einkommensbonus neu gestaffelt

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Je nach Einkommensstufe sind zusätzlich 40 %, 30 % oder 10 % möglich.

Sie möchten wissen, welche Förderung in Ihrem Fall möglich ist?

Einkommen, Wohnsituation und bestehende Heizungsanlage spielen bei der Berechnung eine wichtige Rolle. Deshalb lässt sich die tatsächliche Förderhöhe nicht pauschal beantworten. In unserem kostenlosen Informationsabend erklären wir die aktuellen Fördermöglichkeiten verständlich und beantworten Ihre Fragen.
Transparent statt plakativ

Bis zu 80 % sind möglich – aber nicht für jeden Haushalt.

Die reguläre Förderobergrenze beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % möglich sein.

Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, kann sich die maßgebliche Einkommensgrenze durch den Familienzuschlag auf 40.000 € erhöhen.

Wir werben bewusst nicht pauschal mit 80 % Förderung. Entscheidend ist nicht der theoretisch höchste Wert, sondern welche Förderung in Ihrer persönlichen Situation tatsächlich realistisch ist.
Unser Versprechen: Wir erklären Ihnen verständlich und ehrlich, welche Förderung in Ihrem Fall möglich ist – ohne mit einem Höchstwert zu werben, der nur unter besonderen Voraussetzungen erreichbar ist.
Förderung einfach erklärt

So setzt sich die Heizungsförderung zusammen.

Die Heizungsförderung besteht aus mehreren Bausteinen. Welche Zuschüsse Sie tatsächlich erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer bestehenden Heizungsanlage ab.
1. Baustein

Grundförderung

30 %

Die Grundförderung bildet aktuell die Basis und gilt für förderfähige Heizungsanlagen.

2. Baustein

Einkommensbonus

Bis zu 40 %

Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Bonus erhalten.

3. Baustein

Klimageschwindigkeitsbonus

Aktuell 16 %

Beim förderfähigen Austausch einer begünstigten alten Heizung kann dieser zusätzliche Bonus gewährt werden.

Reguläre Obergrenze

Gesamtförderung

Bis zu 70 %

Unter besonderen Einkommens- und Nutzungsvoraussetzungen können für selbstnutzende Eigentümer bis zu 80 % möglich sein.

Gut zu wissen: Regulär ist die Förderung auf 70 % begrenzt. Bis zu 80 % sind möglich, wenn die Immobilie selbst genutzt wird und das maßgebliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 30.000 € beträgt. Mit Familienzuschlag kann diese Grenze bei 40.000 € liegen. Welche Förderbausteine tatsächlich kombiniert werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.
Neu gestaffelt

Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Bonus erhalten.

  • Bis 30.000 €: 40 % Einkommensbonus
  • Bis 40.000 €: 30 % Einkommensbonus
  • Bis 50.000 €: 10 % Einkommensbonus
Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt und besteht dafür eine Kindergeldberechtigung, reduziert sich das anzusetzende Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €. Dadurch kann eine höhere Bonusstufe und gegebenenfalls die besondere Obergrenze von bis zu 80 % erreicht werden.
Schrittweise reduziert

Klimageschwindigkeitsbonus

Selbstnutzende Eigentümer können den Bonus beim Austausch einer begünstigten, funktionstüchtigen alten Heizung erhalten, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

  • Aktuell: 16 %
  • Ab 01.02.2027: halbjährliche Senkung um 4 Prozentpunkte
  • Ab 01.08.2028: kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr
Wichtige Voraussetzung: Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Bei Gas-Zentral- und Biomasseheizungen gilt zusätzlich ein Mindestalter von 20 Jahren seit der ersten Inbetriebnahme.
Erste Wohneinheit

Förderhöchstbetrag

Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.

  • Aktuell: maximal 28.000 €
  • Ab 01.02.2027: erstmals 750 € weniger
  • Danach: jeweils zum 01.02. und 01.08. weitere 750 € weniger
Nicht mit dem Zuschuss verwechseln: Der Förderhöchstbetrag bezeichnet die maximal berücksichtigten Kosten. Auf diesen Betrag wird Ihr persönlicher Fördersatz angewendet.
Hinweis: Welche Förderbausteine und Fördersätze in Ihrem konkreten Fall anwendbar sind, hängt unter anderem von Eigentumsverhältnissen, Einkommen, Wohnsituation, bestehender Heizung und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Eine schnelle Orientierungshilfe für Sie

Wie hoch könnte Ihre Heizungsförderung ausfallen?

Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine unverbindliche erste Einschätzung für eine selbst genutzte erste Wohneinheit. Regulär liegt die Förderobergrenze bei 70 %. Unter besonderen Einkommens- und Nutzungsvoraussetzungen können bis zu 80 % möglich sein. Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert.

Ihre Angaben

Sind Sie Eigentümer und bewohnen die Immobilie selbst?
Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen. Nach den KfW-Regeln wird grundsätzlich ein Durchschnitt aus den relevanten Steuerbescheiden gebildet.
Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt?
Ist die alte Heizung noch funktionstüchtig und wird sie fachgerecht demontiert und entsorgt?
Diese Voraussetzung ist für den Klimageschwindigkeitsbonus wichtig. Bei „Nein / unklar“ wird der Bonus in der Orientierung nicht berücksichtigt.
Für die erste Wohneinheit werden in dieser Berechnung höchstens 28.000 € berücksichtigt.
Dieser Rechner bildet den veröffentlichten Förderstand vom 21.07.2026 bis einschließlich 31.01.2027 ab.

Sie möchten Sicherheit für Ihren konkreten Fall?

In unserem monatlichen, kostenlosen Informationsabend erklären wir die aktuellen Fördermöglichkeiten, zeigen unseren Ablauf bei einer Heizungsmodernisierung und beantworten offene Fragen verständlich.

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Häufig gestellte Fragen

Heizungsförderung 2026 kurz und verständlich erklärt.

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Grundförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag.

  • Wie setzt sich die Heizungsförderung zusammen?

    Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen. Dazu gehören aktuell 30 % Grundförderung, je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus und gegebenenfalls 16 % Klimageschwindigkeitsbonus.

    Regulär ist der Gesamtfördersatz auf 70 % begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem anzusetzendem Haushaltsjahreseinkommen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % möglich sein.

  • Wie hoch ist die Grundförderung?

    Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung beträgt die Grundförderung aktuell 30 % der förderfähigen Kosten.

    Das Einkommen spielt bei der Grundförderung keine Rolle. Weitere Boni können hinzukommen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Wer erhält den Einkommensbonus?

    Der Einkommensbonus gilt für selbstnutzende Eigentümer und richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.

    • bis 30.000 €: 40 % Einkommensbonus
    • bis 40.000 €: 30 % Einkommensbonus
    • bis 50.000 €: 10 % Einkommensbonus
  • Was ändert sich, wenn Kinder im Haushalt leben?

    Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt und besteht hierfür eine Kindergeldberechtigung, reduziert sich das für die Förderstufe anzusetzende Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €.

    Dadurch kann eine höhere Stufe des Einkommensbonus erreicht werden. Unter Umständen kann dadurch auch die besondere Förderobergrenze von bis zu 80 % greifen.

  • Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der Klimageschwindigkeitsbonus kann für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer begünstigten, funktionstüchtigen alten Heizung gewährt werden. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

    Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen ist das Alter grundsätzlich nicht entscheidend. Gas-Zentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre seit der ersten Inbetriebnahme alt sein.

    Der Bonus beträgt aktuell 16 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028 vollständig.

  • Warum sprechen wir von 70 %, obwohl bis zu 80 % möglich sind?

    Die reguläre Förderobergrenze beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

    Bis zu 80 % sind nur für selbstnutzende Eigentümer möglich, wenn das maßgebliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 30.000 € beträgt. Durch den Familienzuschlag kann die maßgebliche Grenze bei 40.000 € liegen.

    Wir kommunizieren deshalb bewusst 70 % als Regelfall und weisen 80 % als möglichen Sonderfall aus. So entsteht nicht der falsche Eindruck, diese Förderhöhe sei für jeden Haushalt erreichbar.

  • Wie viel Zuschuss gibt es maximal?

    Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.

    Bei einer Förderquote von 70 % entspricht dies rechnerisch maximal 19.600 €. Werden die besonderen Voraussetzungen für 80 % erfüllt, sind rechnerisch bis zu 22.400 € möglich.

    Ab dem 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 €.

  • Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch zu warten?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ab dem 01.02.2027 sinken sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch der für die erste Wohneinheit berücksichtigte Förderhöchstbetrag.

    Gleichzeitig sind weitere Änderungen angekündigt. Welche Auswirkung das in Ihrem konkreten Fall hat, hängt von der bestehenden Heizung, dem Einkommen, der geplanten Technik und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.

  • Kann ich meine Förderung selbst berechnen?

    Ein Rechner kann eine erste Orientierung liefern. Für eine verlässliche Beurteilung müssen jedoch alle Fördervoraussetzungen, die tatsächlich förderfähigen Kosten, die Eigentums- und Wohnsituation sowie der richtige Zeitpunkt der Antragstellung geprüft werden.

    Unser Förderrechner auf dieser Seite ist deshalb ausdrücklich unverbindlich und ersetzt keine Förderzusage der KfW.

  • Wie finde ich heraus, welche Förderung in meinem Fall möglich ist?

    In unserem monatlichen, kostenlosen Infoabend erklären wir die aktuellen Fördermöglichkeiten, zeigen unseren Ablauf bei einer Heizungsmodernisierung und beantworten offene Fragen verständlich.

    Dort erhalten Sie eine bessere Grundlage für die nächsten Schritte. Die konkrete Förderhöhe wird anschließend anhand Ihrer persönlichen Daten und der geplanten Maßnahme geprüft.

Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und die Entscheidung der KfW. Stand dieser Übersicht: 21. Juli 2026.

Noch Fragen zur Heizungsförderung?

In unserem kostenlosen Infoabend erklären wir die aktuellen Fördermöglichkeiten verständlich und beantworten Ihre Fragen persönlich.

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